Teilnahmebedingungen

Stand: September 2026

1. Veranstalter und Vertragspartner

Veranstalter und Vertragspartner ist:

ISA Hamburg International Sports Academy Hamburg

UG

Lübecker Straße 139, 22087 Hamburg

info@isahamburg.eu

0049 176 600260 78

Vertreten durch: Seyed Hamid Reza Derakhshan

Die Feriencamps werden in Kooperation mit dem SC Kapellen durchgeführt. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, wird der Teilnahmevertrag ausschließlich mit dem oben genannten Veranstalter geschlossen.

2. Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für folgende Angebote der International Sports Academy:

Ganztagescamp

* Zeitraum: 19. bis 23. Oktober 2026

* Campzeit: täglich von 9:30 bis 16:30 Uhr

* Ganztägige Betreuung während der angegebenen Zeiten

* Mittagessen im Leistungsumfang enthalten

Intensivcamp

* Zeitraum: 26. bis 29. Oktober 2026

* Trainingszeit: täglich von 9:00 bis 11:00 Uhr

* Zwei Stunden Intensivtraining pro Tag

* Keine Verpflegung

* Keine Betreuung vor 9:00 Uhr oder nach 11:00 Uhr

Die konkreten Leistungen, Teilnahmegebühren, Altersgruppen und Veranstaltungsorte ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung und Buchungsbestätigung.

3. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt über das von ISA bereitgestellte Anmeldeformular beziehungsweise Buchungssystem.

Bei minderjährigen Teilnehmern muss die Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Mit Abschluss der Buchung bestätigt der Erziehungsberechtigte, zur Anmeldung des Kindes berechtigt zu sein.

Die Darstellung eines Camps auf der Homepage stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Vertrag kommt erst durch die Buchungsbestätigung von ISA zustande.

Die Plätze werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anmeldungen vergeben. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

4. Teilnahmegebühr und Zahlung

Die jeweils angegebene Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung innerhalb der dort genannten Zahlungsfrist zu bezahlen.

Der Campplatz ist erst nach Buchungsbestätigung verbindlich reserviert. Erfolgt die Zahlung trotz Mahnung nicht fristgerecht, ist ISA berechtigt, den Platz anderweitig zu vergeben und vom Vertrag zurückzutreten.

Soweit in der Ausschreibung nicht anders angegeben, sind Anreise, Abreise, persönliche Ausrüstung und weitere persönliche Ausgaben nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.

5. Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Die Camps finden zu einem festgelegten Termin beziehungsweise innerhalb eines festgelegten Zeitraums statt und stellen eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung dar.

Daher besteht bei einer Online-, telefonischen oder außerhalb der Geschäftsräume vorgenommenen Buchung gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht.

Das nachfolgend eingeräumte Stornierungsrecht bleibt hiervon unberührt.

6. Stornierung durch den Teilnehmer

Eine Stornierung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail, gegenüber ISA erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung.

Folgende Stornierungskosten werden berechnet:

* Bis 21 Kalendertage vor Campbeginn: kostenfreie Stornierung

* 20 bis 8 Kalendertage vor Campbeginn: 50 Prozent der Teilnahmegebühr

* 7 Kalendertage bis einen Tag vor Campbeginn: 80 Prozent der Teilnahmegebühr

* Ab dem Tag des Campbeginns oder bei Nichterscheinen: 100 Prozent der Teilnahmegebühr

Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ISA kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

ISA kann im Einzelfall zulassen, dass anstelle des ursprünglich angemeldeten Kindes ein geeignetes Ersatzkind teilnimmt. Ein Anspruch auf die Übertragung des Platzes besteht nicht. Der Wechsel muss vor Campbeginn mit ISA abgestimmt werden.

ISA empfiehlt den Abschluss einer privaten Reiserücktritts- oder Veranstaltungsausfallversicherung, sofern eine solche Versicherung das gebuchte Angebot abdeckt.

7. Krankheit und vorzeitiger Abbruch

Kann ein Kind aufgrund einer Erkrankung, Verletzung oder aus anderen persönlichen Gründen nicht oder nur teilweise teilnehmen, gelten grundsätzlich die Stornierungsregelungen aus Ziffer 6.

Bei einem Abbruch nach Campbeginn besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung, soweit ISA die Ursache des Abbruchs nicht zu vertreten hat. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Ansteckend erkrankte Kinder oder Kinder mit Symptomen, durch die andere Teilnehmer gefährdet werden könnten, dürfen nicht am Camp teilnehmen. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ISA unverzüglich zu informieren.

8. Absage oder Änderung durch ISA

ISA ist berechtigt, ein Camp aus wichtigem Grund abzusagen oder organisatorisch anzupassen. Wichtige Gründe können insbesondere sein:

* Nichterreichen einer vorher bekannt gegebenen Mindestteilnehmerzahl

* Ausfall wesentlicher Trainer ohne zumutbare Ersatzmöglichkeit

* Unbespielbarkeit des Platzes

* behördliche Anordnungen

* extreme Wetterbedingungen

* höhere Gewalt oder vergleichbare, nicht von ISA zu vertretende Ereignisse

Bei vollständiger Absage vor Campbeginn werden bereits geleistete Teilnahmegebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für selbst organisierte Anreise, Unterkunft oder sonstige Aufwendungen, bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

Muss ein Camp nach Beginn teilweise abgebrochen werden, wird ISA nach Möglichkeit eine zumutbare Ersatzleistung oder einen Ersatztermin anbieten. Ist dies nicht möglich, wird die Teilnahmegebühr für die von ISA endgültig nicht erbrachten Leistungen anteilig erstattet.

ISA darf aus sachlichen Gründen einzelne Trainer austauschen, sofern dadurch der Gesamtcharakter und die Qualität des gebuchten Angebots nicht wesentlich verändert werden. Die Teilnahme wird nicht für den Einsatz einer bestimmten Person oder eines bestimmten Trainers gebucht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

9. Wetterbedingungen

Fußball ist eine Freiluftsportart. Das Training kann daher grundsätzlich auch bei Regen, Kälte oder wechselhaften Wetterbedingungen stattfinden.

Die Erziehungsberechtigten müssen für wettergerechte Kleidung, Wechselkleidung und geeigneten Sonnen- beziehungsweise Regenschutz sorgen.

Bei Gewitter, Sturm, extremer Hitze, Unbespielbarkeit der Anlage oder sonstigen Sicherheitsrisiken kann ISA Trainingseinheiten unterbrechen, zeitlich verschieben, inhaltlich verändern oder absagen. Die Sicherheit der Kinder hat Vorrang.

10. Gesundheitliche Voraussetzungen

Mit der Anmeldung bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass das Kind aus ihrer Sicht gesundheitlich in der Lage ist, am Fußballtraining und an den vorgesehenen sportlichen Aktivitäten teilzunehmen.

Erkrankungen, Allergien, Unverträglichkeiten, Verletzungen, regelmäßige Medikamenteneinnahmen und andere gesundheitlich relevante Besonderheiten müssen ISA bei der Anmeldung vollständig mitgeteilt werden.

ISA führt keine eigenständige medizinische Untersuchung durch. Bei Zweifeln an der Sporttauglichkeit ist vor Campbeginn ärztlicher Rat einzuholen.

Medikamente werden durch Trainer oder Betreuungspersonen grundsätzlich nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und einer klaren schriftlichen Anweisung der Erziehungsberechtigten verwahrt oder verabreicht. ISA kann die Übernahme dieser Aufgabe ablehnen, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

11. Notfälle und Erste Hilfe

Bei Verletzungen oder medizinischen Notfällen darf ISA angemessene Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen und erforderlichenfalls den Rettungsdienst, einen Arzt sowie die hinterlegten Notfallkontakte verständigen.

Die Erziehungsberechtigten müssen während der Campzeiten unter den angegebenen Notfallnummern erreichbar sein oder eine andere erreichbare Kontaktperson benennen.

12. Verpflegung und Allergien

Beim Ganztagescamp ist das angekündigte Mittagessen enthalten. Besondere Ernährungsbedürfnisse, Allergien und Unverträglichkeiten müssen bereits bei der Anmeldung vollständig angegeben werden.

ISA bemüht sich, mitgeteilte Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen. Eine vollständig allergenfreie Zubereitung oder der sichere Ausschluss jeglicher Kreuzkontamination kann jedoch nur garantiert werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

Beim Intensivcamp vom 26. bis 29. Oktober 2026 wird keine Verpflegung bereitgestellt. Jedes Kind soll ausreichend eigene Getränke mitbringen.

13. Beginn und Ende der Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht von ISA beginnt mit der persönlichen Übergabe beziehungsweise der bestätigten Anmeldung des Kindes bei den verantwortlichen Trainern innerhalb der angegebenen Campzeit.

Sie endet mit der Abholung des Kindes, spätestens jedoch zum veröffentlichten Ende der jeweiligen Betreuungs- oder Trainingszeit.

Für das Ganztagescamp besteht die Betreuung grundsätzlich von 9:30 bis 16:30 Uhr.

Für das Intensivcamp besteht die Betreuung ausschließlich von 9:00 bis 11:00 Uhr. Eine Betreuung vor oder nach diesen Zeiten ist nicht Bestandteil der Buchung.

Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, das Kind pünktlich abzuholen. Darf ein Kind den Veranstaltungsort allein verlassen, muss ISA vorab eine entsprechende Erklärung des Erziehungsberechtigten in Textform vorliegen.

Abholberechtigte Personen sind bei der Anmeldung anzugeben. ISA kann bei Zweifeln einen Identitätsnachweis verlangen.

14. Ausrüstung und persönliche Gegenstände

Die Teilnehmer benötigen:

* wettergerechte Sportkleidung

* geeignete Fußballschuhe entsprechend dem Untergrund

* Schienbeinschoner

* ausreichend Getränke

* gegebenenfalls Wechselkleidung und Regenbekleidung

* gegebenenfalls Sonnenschutz

Alle persönlichen Gegenstände sollen mit dem Namen des Kindes gekennzeichnet werden.

Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet ISA nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Wertgegenstände, größere Geldbeträge und nicht benötigte elektronische Geräte sollen nicht mitgebracht werden.

15. Verhalten und Ausschluss

Alle Teilnehmer müssen den Anweisungen der Trainer und Betreuungspersonen folgen und respektvoll mit anderen Kindern, Mitarbeitern, Sportanlagen und Ausrüstungsgegenständen umgehen.

Nicht akzeptiert werden insbesondere:

* Gewalt oder wiederholtes aggressives Verhalten

* Mobbing, Beleidigungen oder Diskriminierung

* vorsätzliche Sachbeschädigung

* wiederholte Missachtung von Sicherheitsanweisungen

* Besitz oder Konsum von Alkohol, Drogen oder sonstigen verbotenen Substanzen

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann ISA die Erziehungsberechtigten auffordern, das Kind vorzeitig abzuholen. Bei einem besonders schweren Verstoß kann ein sofortiger Ausschluss erfolgen.

Vor einem Ausschluss soll grundsätzlich eine angemessene Ermahnung erfolgen, sofern Art und Schwere des Verhaltens dies zulassen. Erstattungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.

Die Erziehungsberechtigten haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die das Kind schuldhaft verursacht.

16. Haftung

ISA haftet unbeschränkt:

* bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

* bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

* nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes

* im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie

* in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Trainer und Erfüllungsgehilfen von ISA.

17. Foto- und Videoaufnahmen

Foto- und Videoaufnahmen zu Werbe-, Presse- oder Social-Media-Zwecken erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

Die Teilnahme am Camp ist nicht von der Erteilung dieser Einwilligung abhängig. Eine nicht erteilte oder später widerrufene Einwilligung hat keine Nachteile für das Kind.

Die Einzelheiten zu Verwendungszwecken, Veröffentlichungsmedien, Speicherdauer und Widerruf werden in einer separaten Foto- und Videoeinwilligung geregelt.

Private Aufnahmen anderer Eltern oder Teilnehmer dürfen die Persönlichkeitsrechte anderer Kinder nicht verletzen. Eine Veröffentlichung von erkennbaren Aufnahmen anderer Kinder ist ohne entsprechende Zustimmung nicht gestattet.

18. Datenschutz

ISA verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer und Erziehungsberechtigten nur, soweit dies für Anmeldung, Vertragsdurchführung, Betreuung, Abrechnung, Sicherheit und Kommunikation erforderlich ist oder eine andere Rechtsgrundlage vorliegt.

Gesundheitsangaben werden ausschließlich verarbeitet, soweit sie für die sichere Durchführung des Camps notwendig sind und die erforderliche Rechtsgrundlage beziehungsweise ausdrückliche Einwilligung vorliegt.

Weitere Informationen, insbesondere zum Verantwortlichen, zu den Verarbeitungszwecken, Empfängern, Speicherfristen und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von ISA.

19. Kommunikation

Organisatorische Informationen und kurzfristige Änderungen können per E-Mail oder über die bei der Anmeldung angegebenen Kontaktdaten mitgeteilt werden.

Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, korrekte und erreichbare Kontaktdaten anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

20. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Erforderliche Bestätigungen bei der Buchung

Der buchende Erziehungsberechtigte bestätigt:

- Ich habe die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiere sie.

- Ich bestätige, dass ich zur Anmeldung des genannten Kindes berechtigt bin.

- Ich habe alle für die Teilnahme relevanten gesundheitlichen Angaben vollständig gemacht.

- Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.